Flucht- und Rettungspläne ArbStättV und ISO 23601 - 22.04.2026
Flucht- und Rettungsplan: Mehr als nur ein Schild an der Wand
Haben Sie sich beim Betreten eines Bürogebäudes oder Hotels schon einmal den grünen Plan im Flur angesehen? Was oft wie eine einfache Skizze wirkt, ist im Ernstfall die Lebensversicherung für Mitarbeiter und Besucher.
In diesem Beitrag erfahren Sie, warum Flucht- und Rettungspläne nach ISO 23601 unverzichtbar sind und worauf es bei der Erstellung ankommt.
Warum brauchen Sie diesen Plan?
Die Pflicht zur Erstellung ergibt sich in Deutschland primär aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der technischen Regel ASR A2.3. Ein Plan ist immer dann zwingend erforderlich, wenn:
- Die Räumlichkeiten unübersichtlich sind.
- Viele ortsfremde Personen (Kunden, Gäste) im Gebäude sind.
- Erhöhte Brandgefahren bestehen.
- Komplexe Fluchtwegführungen vorliegen.
Die 5 Säulen eines normgerechten Plans
Damit ein Plan nach ISO 23601 rechtssicher und hilfreich ist, muss er klare Kriterien erfüllen:
- Lagerichtige Darstellung: Der Plan muss so ausgerichtet sein, dass „links“ auf dem Plan auch „links“ für den Betrachter ist. Die Standortmarkierung („Sie sind hier“) ist das Herzstück.
- Einheitliche Symbole: Es dürfen nur Sicherheitszeichen nach ISO 7010 verwendet werden. So versteht jeder – unabhängig von der Sprache – sofort, wo der nächste Ausgang oder Feuerlöscher ist.
- Farbgebung: Rettungswege sind konsequent in Grün, Brandschutzeinrichtungen in Rot darzustellen, die Anforderungen der Farbgebung werden in der ISO 23601 erläutert.
- Verhaltensregeln: Kurze, prägnante Anweisungen für den Brandfall und für Unfälle gehören an den Rand des Plans.
- Aktualität: Ein Plan von vor zehn Jahren kann lebensgefährlich sein, wenn sich durch Umbauten Wege geändert haben oder Feuerlöscheinrichtungen umgestellt wurden.
Häufige Fehler in der Praxis
Oft sehen wir in Betrieben Pläne, die zwar gut gemeint, aber wirkungslos sind. Typische Fallen sind:
- Zu kleine Darstellung: Der Maßstab muss so gewählt sein, dass der Plan auch bei schlechtem Licht (oder ohne Brille) lesbar ist (meist DIN A3).
- Überladung: Zu viele architektonische Details lenken vom Wesentlichen ab.
- Falsche Positionierung: Pläne gehören dorthin, wo Menschen innehalten oder sich orientieren, z. B. an Treppenaufgänge oder vor Aufzügen.
Fazit
Ein Flucht- und Rettungsplan ist kein lästiges Bürokratie-Objekt, sondern aktiver Personenschutz. Er gibt im Chaos eines Alarms Orientierung und Sicherheit.
Wann wurden Ihre Pläne das letzte Mal geprüft? Gemäß ASR A2.3 sollten diese mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen kontrolliert werden.
Sprechen Sie uns an, zusätzlich zu der Erstellung der Pläne bieten wir auch einen Montageservice an, so dass auch der richtige Plan an der richtigen Stelle ausgehangen ist!

Brandschutz - 27.03.2026
Lebenswichtig oder nur Papierkram?
Warum Ihre Feuerwehrpläne alle 2 Jahre auf den Prüfstand müssen
„Bei uns hat sich doch gar nichts verändert!“ – Diesen Satz hören Brandschutzbeauftragte oft, wenn es um die Aktualisierung der Feuerwehrpläne geht. Doch was für den Betriebsleiter wie eine kleine Randnotiz im Anlagenverzeichnis aussieht, kann für die Feuerwehr im Ernstfall über Leben und Tod entscheiden.
Die gesetzliche Pflicht: Alle 2 Jahre ist Stichtag
Der Gesetzgeber und die DIN 14095 lassen hier keine Ausrede gelten: Feuerwehrpläne müssen spätestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person überprüft werden. Das Ziel ist klar: Die Einsatzkräfte müssen sich im Brandfall blind auf die Pläne verlassen können. Sekunden, die mit der Suche nach dem richtigen Zugang verloren gehen, können fatale Folgen haben.
Die „unsichtbare“ Gefahr: Photovoltaikanlagen
Ein aktuelles Beispiel aus der Praxis zeigt die Problematik: Die Umstellung auf erneuerbare Energien.
Viele Betriebe rüsten derzeit Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) nach. Aus baulicher Sicht mag das nur eine Installation auf dem Dach sein, doch für die Feuerwehr ändert sich die Lage vor Ort massiv:
- Elektrische Spannung: Leitungen stehen oft auch nach der Abschaltung des Hauptschalters unter Strom.
- Erhöhte Dachlast: Die Statik verhält sich im Brandfall anders.
- Löschtaktik: Bestimmte Bereiche können eventuell nicht mehr direkt betreten werden.
Ohne einen entsprechenden Vermerk im Feuerwehrplan wissen die Einsatzkräfte beim Eintreffen nichts von dieser Gefahr.
Was wird bei der Prüfung kontrolliert?
Es geht nicht nur um Wände und Türen. Bei der zweijährlichen Prüfung schauen Experten vor allem auf:
- Bauliche Änderungen: Neue Zwischenwände, Durchbrüche oder Anbauten.
- Nutzungsänderungen: Wird aus einem Lagerraum plötzlich eine Werkstatt mit Schweißarbeiten?
- Gefahrstoffe: Haben sich Mengen oder Lagerorte von Chemikalien verändert?
- Brandschutzeinrichtungen: Sind neue Löschanlagen oder Melder hinzugekommen?
- Ansprechpartner: Sind die hinterlegten Notfallnummern noch aktuell?
Fazit: Aktualität ist Sicherheit
Ein Feuerwehrplan ist kein statisches Dokument, sondern ein lebendiges Sicherheitsinstrument. Die regelmäßige Überprüfung schützt nicht nur Ihre Mitarbeiter und Sachwerte, sondern sichert Sie auch rechtlich gegenüber Versicherungen und Behörden ab.
Wann wurden Ihre Pläne das letzte Mal geprüft? Warten Sie nicht auf den Ernstfall, um festzustellen, dass Informationen fehlen.
Unser Service für Sie
Benötigen Sie Unterstützung bei der Überprüfung oder Neuerstellung Ihrer Feuerwehrpläne? Wir begleiten Sie fachkundig durch den Prozess und sorgen dafür, dass Sie im Einklang mit der DIN 14095 stehen.

