Flucht- und Rettungspläne nach ISO 23601 und ASR A 2.3 - 08.07.2026
Die Realität in vielen Betrieben
Typische Mängel bei Flucht- und Rettungsplänen – Fehler mit erheblichen Folgen
Bei unseren Begehungen zeigen sich immer wieder dieselben Mängel. Häufig wurden Flucht- und Rettungspläne zwar ordnungsgemäß erstellt, jedoch über Jahre hinweg nicht mehr an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst.
Zu den häufigsten Beanstandungen zählen:
- Veraltete Grundrisse: Umbauten, neue Trennwände oder geänderte Raumaufteilungen wurden nicht in den Plänen berücksichtigt.
- Geänderte Fluchtwege: Flucht- und Rettungswege entsprechen nicht mehr der tatsächlichen Wegeführung oder wurden zwischenzeitlich verändert.
- Fehlende oder falsch eingezeichnete Brandschutzeinrichtungen: Feuerlöscher, Wandhydranten oder Brandmelder sind im Plan nicht vorhanden oder an falscher Stelle eingezeichnet.
- Unvollständige Erste-Hilfe-Einrichtungen: Verbandskästen, Defibrillatoren oder Erste-Hilfe-Räume wurden versetzt oder fehlen vollständig im Plan.
- Fehlerhafte Sammelplätze: Die ausgewiesenen Sammelstellen entsprechen nicht den aktuellen Evakuierungskonzepten.
- Beschädigte oder unleserliche Pläne: Verschmutzte, verblichene oder beschädigte Aushänge verlieren im Ernstfall ihre Funktion.
- Ungeeignete Anbringungsorte: Flucht- und Rettungspläne hängen an schlecht sichtbaren oder unzugänglichen Stellen und können von Beschäftigten oder Besuchern nicht rechtzeitig wahrgenommen werden.
- Fehlende Übereinstimmung mit der Sicherheitskennzeichnung: Beschilderung und Flucht- und Rettungsplan stimmen nicht miteinander überein, was im Notfall zu gefährlicher Orientierungslosigkeit führen kann.
Bereits scheinbar geringfügige Abweichungen können im Ernstfall wertvolle Zeit kosten. Gerade in Gefahrensituationen, in denen Menschen unter Stress handeln müssen, sind aktuelle und leicht verständliche Flucht- und Rettungspläne ein entscheidender Faktor für eine schnelle und sichere Evakuierung.
So erfüllen Betreiber ihre Pflichten rechtssicher
Die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplans ist nur der erste Schritt. Ebenso wichtig ist ein systematisches Brandschutzmanagement, das sicherstellt, dass sämtliche Pläne jederzeit dem aktuellen Stand entsprechen und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Zu einem rechtssicheren Betreiberkonzept gehören insbesondere:
- regelmäßige Überprüfung aller Flucht- und Rettungspläne im Rahmen von Brandschutzbegehungen,
- unverzügliche Aktualisierung nach baulichen, technischen oder organisatorischen Änderungen,
- lückenlose Dokumentation sämtlicher Änderungen und Prüfungen,
- regelmäßige Kontrolle der Sicherheitskennzeichnung und Fluchtwegbeschilderung,
- Unterweisung der Beschäftigten gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz über Fluchtwege und Verhalten im Notfall,
- Durchführung regelmäßiger Evakuierungsübungen zur Überprüfung der betrieblichen Abläufe,
- enge Zusammenarbeit mit Brandschutzbeauftragten, Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie – je nach Gebäude – den zuständigen Behörden.
Ein proaktives Brandschutzmanagement erhöht nicht nur die Rechtssicherheit des Betreibers, sondern trägt maßgeblich dazu bei, Menschenleben zu schützen und Sachschäden im Ereignisfall zu minimieren.
Fazit
Flucht- und Rettungspläne sind weit mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie sind ein zentrales Element des organisatorischen Brandschutzes und ein wichtiger Bestandteil jeder Sicherheitsstrategie. Im Notfall ermöglichen sie eine schnelle Orientierung, unterstützen eine geordnete Evakuierung und können entscheidend dazu beitragen, Menschenleben zu retten.
Arbeitgeber und Betreiber sind verpflichtet, Flucht- und Rettungspläne entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorgaben zu erstellen, regelmäßig zu überprüfen und bei jeder baulichen oder organisatorischen Veränderung unverzüglich zu aktualisieren. Werden diese Pflichten vernachlässigt, drohen – je nach Einzelfall – behördliche Anordnungen, Bußgelder nach dem Arbeitsschutzrecht, zivilrechtliche Schadensersatzansprüche sowie strafrechtliche Konsequenzen.
Wer Flucht- und Rettungspläne als festen Bestandteil seines Brandschutzmanagements versteht und diese kontinuierlich pflegt, erfüllt nicht nur seine gesetzlichen Betreiberpflichten. Er übernimmt Verantwortung für die Sicherheit von Beschäftigten, Besuchern und Einsatzkräften und schafft die Voraussetzungen für eine schnelle und sichere Evakuierung im Ernstfall.

Brandschutzhelfer nach ASR A2.2 und DGUV Information 205-023 - 27.05.2026
Brandschutzhelfer im Betrieb – Sicherheit mit BENSER
Warum Brandschutzhelfer so wichtig sind
Brände können in jedem Unternehmen entstehen – oft schneller als erwartet. Defekte Geräte, technische Fehler oder menschliches Fehlverhalten reichen aus, um erhebliche Schäden zu verursachen. Deshalb sind Brandschutzhelfer ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Ausgebildete Brandschutzhelfer unterstützen dabei:
- Entstehungsbrände frühzeitig zu erkennen
- Feuerlöscher richtig einzusetzen
- Mitarbeitende zu warnen und Evakuierungen zu begleiten
- Schäden und Gefahren zu minimieren
Sie sorgen dafür, dass im Ernstfall schnell und sicher gehandelt werden kann.
Wie viele Brandschutzhelfer werden benötigt?
Die gesetzliche Grundlage ergibt sich unter anderem aus der DGUV Information 205-023 sowie der ASR A2.2.
Als allgemeine Regel gilt:
Mindestens 5 % der Beschäftigten sollten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein.
Beispiel:
Bei 100 Mitarbeitenden werden mindestens 5 Brandschutzhelfer benötigt.
Je nach Branche, Schichtbetrieb oder erhöhter Brandgefährdung kann jedoch eine höhere Anzahl erforderlich sein.
Vorteile der Ausbildung
Die Ausbildung von Brandschutzhelfern bietet Unternehmen viele Vorteile:
- Mehr Sicherheit für Mitarbeitende
- Schnellere Reaktion im Brandfall
- Vermeidung größerer Schäden
- Erfüllung gesetzlicher Vorgaben
- Stärkung des Sicherheitsbewusstseins im Unternehmen
Die BENSER GmbH bietet praxisnahe Schulungen für Brandschutzhelfer an. Die Teilnehmenden lernen nicht nur die Theorie, sondern trainieren auch den sicheren Umgang mit Feuerlöschern direkt in praktischen Übungen.
Vorteile der Schulung bei der BENSER:
- Erfahrene Ausbilder
- Praxisorientierte Ausbildung
- Schulungen nach aktuellen Vorschriften
- Flexible Termine für Unternehmen
- Individuelle Betreuung
Fazit
Brandschutzhelfer leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit im Unternehmen. Sie helfen dabei, Menschen zu schützen und Schäden zu verhindern. Mit einer professionellen Ausbildung bei der BENSER GmbH erfüllen Unternehmen nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern investieren aktiv in Sicherheit und Verantwortung.

Flucht- und Rettungspläne ArbStättV und ISO 23601 - 22.04.2026
Flucht- und Rettungsplan: Mehr als nur ein Schild an der Wand
Haben Sie beim Betreten eines Bürogebäudes oder Hotels schon einmal den grünen Plan im Flur betrachtet?
Was oft wie eine einfache Skizze wirkt, kann im Ernstfall entscheidend sein und Mitarbeitern sowie Besuchern den sicheren Weg ins Freie weisen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, warum Flucht- und Rettungspläne nach der ISO 23601 unverzichtbar sind und worauf bei ihrer Erstellung zu achten ist.
Wann ist ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich?
Die Pflicht zur Erstellung ergibt sich in Deutschland insbesondere aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie der ASR A2.3. Ein Flucht- und Rettungsplan ist insbesondere dann erforderlich, wenn:
- die Räumlichkeiten unübersichtlich sind,
- sich viele ortsfremde Personen (z. B. Kunden oder Gäste) im Gebäude aufhalten,
- erhöhte Brandgefahren bestehen oder
- komplexe Fluchtwegführungen vorhanden sind.
Die fünf Säulen eines normgerechten Plans
Damit ein Plan den Anforderungen der ISO 23601 entspricht und im Ernstfall zuverlässig unterstützt, muss er bestimmte Kriterien erfüllen:
1. Lagerichtige Darstellung
Der Plan muss so ausgerichtet sein, dass „links“ auf dem Plan auch „links“ für den Betrachter bedeutet. Die Standortmarkierung „Sie sind hier“ bildet dabei den zentralen Orientierungspunkt.
2. Einheitliche Symbole
Es dürfen ausschließlich Sicherheitszeichen nach ISO 7010 verwendet werden. Dadurch können Personen unabhängig von ihrer Sprache Fluchtwege, Notausgänge und Brandschutzeinrichtungen sofort erkennen.
3. Normgerechte Farbgebung
Rettungswege werden grundsätzlich in Grün dargestellt, Brandschutzeinrichtungen in Rot. Die Anforderungen an die Farbgebung sind in der ISO 23601 festgelegt.
4. Verhaltensregeln
Kurze und prägnante Anweisungen für den Brandfall sowie für Notfälle und Unfälle sollten Bestandteil jedes Plans sein.
5. Aktualität
Ein veralteter Plan kann im Ernstfall gefährlich werden. Nach Umbauten, geänderten Fluchtwegen oder der Verlagerung von Brandschutzeinrichtungen muss der Plan unverzüglich angepasst werden.
Häufige Fehler in der Praxis
In vielen Betrieben finden sich Flucht- und Rettungspläne, die zwar gut gemeint sind, ihre Funktion jedoch nur eingeschränkt erfüllen. Zu den häufigsten Fehlern zählen:
- Zu kleine Darstellung: Der Maßstab muss so gewählt werden, dass der Plan auch bei schlechten Lichtverhältnissen gut lesbar bleibt. Häufig wird hierfür das Format DIN A3 verwendet.
- Überladung: Zu viele architektonische Details lenken von den sicherheitsrelevanten Informationen ab.
- Falsche Positionierung: Pläne sollten dort angebracht werden, wo sich Personen orientieren, beispielsweise an Treppenaufgängen, in Fluren oder in der Nähe von Aufzügen.
Fazit
Ein Flucht- und Rettungsplan ist kein lästiges Bürokratie-Objekt, sondern aktiver Personenschutz. Er gibt im Chaos eines Alarms Orientierung und Sicherheit.
Wann wurden Ihre Pläne das letzte Mal geprüft? Gemäß ASR A2.3 sollten diese mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen kontrolliert werden.
Sprechen Sie uns an, zusätzlich zu der Erstellung der Pläne bieten wir auch einen Montageservice an, so dass auch der richtige Plan an der richtigen Stelle ausgehangen ist!

Brandschutz - 27.03.2026
Lebenswichtig oder nur Papierkram?
Warum Ihre Feuerwehrpläne alle 2 Jahre auf den Prüfstand müssen
Feuerwehrpläne in NRW nach DIN 14095: Warum kleine Änderungen große Folgen haben können
„Bei uns hat sich doch gar nichts verändert!“ – diesen Satz hört das Team der BENSER GmbH regelmäßig, wenn es um die Aktualisierung von Feuerwehrplänen geht. Für viele Betreiber scheint sich am Gebäude kaum etwas verändert zu haben. Im Ernstfall können jedoch bereits kleine bauliche oder technische Anpassungen erhebliche Auswirkungen auf den Feuerwehreinsatz haben.
Als Spezialist für Feuerwehrpläne nach DIN 14095 in NRW unterstützt die BENSER GmbH Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Betreiber dabei, ihre Feuerwehrpläne stets auf dem aktuellen Stand zu halten und normgerecht zu erstellen.
Warum sind aktuelle Feuerwehrpläne nach DIN 14095 so wichtig?
Feuerwehrpläne dienen den Einsatzkräften als unverzichtbare Orientierungshilfe. Bereits während der Anfahrt verschaffen sie der Feuerwehr einen Überblick über das Objekt und ermöglichen eine schnelle Einsatzplanung.
Ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 enthält unter anderem Informationen zu:
- Gebäudezugängen und Feuerwehrzufahrten
- Rettungs- und Angriffswegen
- Brandabschnitten
- Löschwasserentnahmestellen
- Brandmelde- und Löschanlagen
- Technischen Abschalteinrichtungen
- Gefahrstoffbereichen
- Besonderen Risiken im Gebäude
Sind diese Informationen nicht aktuell, kann dies die Orientierung erschweren und wichtige Maßnahmen verzögern.
Kleine Änderungen – große Auswirkungen
In der Praxis erlebt die BENSER GmbH immer wieder, dass vermeintlich kleine Veränderungen nicht in den Feuerwehrplan übernommen wurden. Dazu gehören beispielsweise:
- neue Zwischenwände oder Anbauten
- geänderte Raumaufteilungen
- neue Produktionsanlagen
- zusätzliche Gefahrstofflager
- veränderte Flucht- und Rettungswege
- neue Feuerwehrzufahrten
Was im täglichen Betrieb kaum auffällt, kann die Feuerwehr im Einsatz wertvolle Zeit kosten.
Photovoltaikanlagen – ein aktuelles Beispiel
Ein besonders häufiges Beispiel ist die Nachrüstung von Photovoltaikanlagen.
Viele Unternehmen investieren heute in erneuerbare Energien. Für die Feuerwehr entstehen dadurch jedoch neue Gefahren:
- Elektrische Spannung: Leitungen können auch nach dem Abschalten der Hauptstromversorgung unter Spannung stehen.
- Veränderte Löschtaktik: Dachflächen können nur eingeschränkt betreten werden.
- Zusätzliche Dachlast: Das Brandverhalten des Gebäudes verändert sich.
Die BENSER GmbH empfiehlt daher, jede neu installierte Photovoltaikanlage zeitnah im Feuerwehrplan nach DIN 14095 zu dokumentieren.
Wann sollte ein Feuerwehrplan aktualisiert werden?
Eine Aktualisierung empfiehlt sich immer dann, wenn sich relevante Änderungen ergeben – beispielsweise durch:
- bauliche Veränderungen
- Nutzungsänderungen
- neue Brandschutzeinrichtungen
- Änderungen bei Gefahrstoffen
- neue Ansprechpartner
- technische Umbauten
Auch ohne größere Baumaßnahmen sollte regelmäßig geprüft werden, ob der Feuerwehrplan noch den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.
Feuerwehrpläne in NRW – fachgerecht durch die BENSER GmbH
Die BENSER GmbH erstellt und aktualisiert Feuerwehrpläne nach DIN 14095 für Unternehmen, Industrieanlagen, Logistikzentren, Pflegeeinrichtungen, öffentliche Gebäude und Gewerbebetriebe in ganz Nordrhein-Westfalen.
Dabei übernehmen wir:
- Erstellung neuer Feuerwehrpläne
- Überarbeitung bestehender Pläne
- Objektbegehungen und Bestandsaufnahme
- Abstimmung mit Behörden und Feuerwehr
- normgerechte Ausführung nach DIN 14095
- Unterstützung bei baulichen und technischen Änderungen
Durch unsere Erfahrung im vorbeugenden Brandschutz entstehen Feuerwehrpläne, die den Anforderungen der Feuerwehren entsprechen und im Einsatz einen echten Mehrwert bieten.
Fazit
Ein Feuerwehrplan ist kein Dokument, das nach der Erstellung dauerhaft unverändert bleibt. Gebäude entwickeln sich weiter – und mit ihnen auch die Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz.
Die BENSER GmbH unterstützt Unternehmen in ganz Nordrhein-Westfalen dabei, ihre Feuerwehrpläne nach DIN 14095 aktuell, normgerecht und einsatzgerecht zu halten. So schaffen Sie die Grundlage für schnelle Entscheidungen im Ernstfall und erfüllen gleichzeitig die Anforderungen von Behörden, Feuerwehren und Versicherungen.
Sie möchten Ihren Feuerwehrplan prüfen oder neu erstellen lassen?
Die Experten der BENSER GmbH beraten Sie gerne persönlich und begleiten Ihr Projekt von der Bestandsaufnahme bis zum fertigen Feuerwehrplan nach DIN 14095.

