Feuerwehrpläne nach DIN 14095 - 13.08.2026
Wer Feuerwehrpläne erstellen darf und was dabei zu beachten gilt
Feuerwehrpläne sind ein wichtiger Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Im Ernstfall dienen sie den Einsatzkräften zur schnellen Orientierung auf dem Grundstück und im Gebäude. Sie enthalten unter anderem Informationen zu Gebäudeaufteilung, Zugängen, Feuerwehrzufahrten, Löschwasserversorgung, Brandmeldeanlagen sowie besonderen Gefahren und Risiken.
Doch wer darf einen solchen Feuerwehrplan eigentlich erstellen? Welche Anforderungen gelten? Und worauf sollten Betreiber und Unternehmen bei der Auswahl eines geeigneten Dienstleisters achten?
Wer darf Feuerwehrpläne erstellen?
Grundsätzlich sollte die Erstellung von Feuerwehrplänen durch fachkundige Personen erfolgen, die über die notwendigen Kenntnisse im Bereich Feuerwehrwesen, Brandschutz und der geltenden Normen verfügen. Die aktuelle DIN 14095 legt die Anforderungen und Inhalte für Feuerwehrpläne fest und richtet sich ausdrücklich auch an Personen und Stellen, die für deren Erstellung, Prüfung oder Verwendung verantwortlich sind.
Wichtig ist dabei: Die Verantwortung für die Feuerwehrpläne liegt letztlich beim Betreiber beziehungsweise Verantwortlichen der baulichen Anlage. Er muss dafür sorgen, dass die Pläne fachgerecht erstellt, aktuell gehalten und bei relevanten Änderungen angepasst werden. Auch die zuständige Feuerwehr beziehungsweise Brandschutzdienststelle kann eigene Anforderungen an Aufbau, Darstellung und Abstimmung stellen.
Ein Feuerwehrplan sollte daher nicht einfach aus einem vorhandenen Gebäudegrundriss „zusammenkopiert“ werden. Entscheidend ist, dass die Darstellung die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort korrekt wiedergibt und für die Einsatzkräfte verständlich und nutzbar ist.
Was muss bei einem Feuerwehrplan beachtet werden?
Die Grundlage bildet die DIN 14095. Sie definiert unter anderem die Anforderungen an Inhalt, Aufbau und Darstellung von Feuerwehrplänen. Je nach Objekt können beispielsweise folgende Bestandteile erforderlich sein:
- allgemeine Objektinformationen
- Übersichtspläne
- Geschosspläne
- Sonderpläne
- Angaben zu Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen
- Zugänge und Gebäudeerschließung
- Brandmelde- und Löschanlagen
- Löschwasserversorgung
- besondere Gefahren und Risiken
- relevante brandschutztechnische Einrichtungen
Welche Informationen tatsächlich erforderlich sind, hängt immer vom jeweiligen Gebäude, seiner Nutzung und seinen besonderen Gegebenheiten ab. Feuerwehrpläne müssen die realen Verhältnisse vor Ort abbilden.
Aktualität ist entscheidend
Ein Feuerwehrplan ist keine einmalige Dokumentation, die nach der Erstellung dauerhaft unverändert bleiben kann. Werden beispielsweise Räume umgebaut, Nutzungen verändert, Brandmeldeanlagen erweitert oder Feuerwehrzufahrten angepasst, muss geprüft werden, ob der Feuerwehrplan aktualisiert werden muss.
Die DIN 14095 sieht zudem eine regelmäßige Überprüfung der Aktualität durch eine fachkundige Person vor. Die Norm nennt hierfür einen mindestens zweijährigen Prüfzyklus.
Gerade bei größeren Gewerbe- und Industrieobjekten ist deshalb ein funktionierendes Änderungs- und Aktualisierungsmanagement besonders wichtig.
Warum ist die Abstimmung mit der Feuerwehr so wichtig?
Ein normgerechter Plan allein reicht nicht immer aus. Feuerwehren und Brandschutzdienststellen können zusätzliche oder örtlich geltende Anforderungen stellen.
Deshalb sollte ein Dienstleister für Feuerwehrpläne nicht nur zeichnen können, sondern auch die praktische Perspektive des Feuerwehreinsatzes verstehen und die jeweiligen örtlichen Anforderungen berücksichtigen.
Warum die BENSER GmbH der richtige Ansprechpartner ist
Die BENSER GmbH hat sich auf Dienstleistungen rund um Arbeitssicherheit und Brandschutz spezialisiert und bietet unter anderem die Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 an. Das Unternehmen unterstützt dabei von der Bestandsaufnahme vor Ort über die Planerstellung bis zur Abstimmung mit Behörden und Feuerwehren.
Ein besonderer Vorteil ist die Verbindung aus Fachwissen im vorbeugenden Brandschutz und Praxisnähe aus jahrelanger Feuerwehrerfahrung. Bei der Erstellung eines Feuerwehrplans geht es schließlich nicht nur darum, einen formal korrekten Plan zu produzieren. Die Informationen müssen im Einsatzfall schnell erfassbar und für die Feuerwehr tatsächlich hilfreich sein.
Die BENSER GmbH bietet unter anderem:
- Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095
- Vor-Ort-Begehungen
- Aufnahme der relevanten Gebäudedaten
- Abstimmung mit örtlichen Behörden und Feuerwehren
- Erstellung von Übersichts-, Geschoss- und Sonderplänen
- Druck und digitale Bereitstellung
- Aktualisierung bestehender Feuerwehrpläne
Damit erhalten Betreiber eine durchgängige Unterstützung – von der ersten Bestandsaufnahme bis zum fertigen und abgestimmten Feuerwehrplan.
Fazit: Feuerwehrpläne gehören in fachkundige Hände
Feuerwehrpläne sind ein wichtiges Einsatzmittel und müssen deshalb fachlich korrekt, übersichtlich und aktuell sein. Die DIN 14095 definiert hierfür die wesentlichen Anforderungen. Gleichzeitig können örtliche Feuerwehren und Behörden zusätzliche Vorgaben machen.
Für Betreiber bedeutet das: Wer Feuerwehrpläne erstellen oder aktualisieren lassen möchte, sollte auf einen fachkundigen und erfahrenen Dienstleister setzen, der sowohl die normativen Anforderungen als auch die praktische Arbeit der Feuerwehr kennt.
Die BENSER GmbH bietet hierfür eine umfassende Lösung – von der Vor-Ort-Aufnahme über die normgerechte Erstellung bis zur Abstimmung und späteren Aktualisierung der Feuerwehrpläne. Gerade bei Gewerbe-, Industrie- und Sonderbauten kann diese ganzheitliche Betreuung dazu beitragen, dass die Einsatzkräfte im Ernstfall schnell die Informationen erhalten, die sie benötigen.
Sie benötigen neue Feuerwehrpläne oder möchten bestehende Pläne überprüfen lassen?
Die BENSER GmbH unterstützt Sie bei der fachgerechten Erstellung und Aktualisierung Ihrer Feuerwehrpläne nach DIN 14095.

Brandschutzhelfer nach ASR A2.2 und DGUV Information 205-023 - 27.05.2026
Brandschutzhelfer im Betrieb – Sicherheit mit BENSER
Warum Brandschutzhelfer so wichtig sind
Brände können in jedem Unternehmen entstehen – oft schneller als erwartet. Defekte Geräte, technische Fehler oder menschliches Fehlverhalten reichen aus, um erhebliche Schäden zu verursachen. Deshalb sind Brandschutzhelfer ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Ausgebildete Brandschutzhelfer unterstützen dabei:
- Entstehungsbrände frühzeitig zu erkennen
- Feuerlöscher richtig einzusetzen
- Mitarbeitende zu warnen und Evakuierungen zu begleiten
- Schäden und Gefahren zu minimieren
Sie sorgen dafür, dass im Ernstfall schnell und sicher gehandelt werden kann.
Wie viele Brandschutzhelfer werden benötigt?
Die gesetzliche Grundlage ergibt sich unter anderem aus der DGUV Information 205-023 sowie der ASR A2.2.
Als allgemeine Regel gilt:
Mindestens 5 % der Beschäftigten sollten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein.
Beispiel:
Bei 100 Mitarbeitenden werden mindestens 5 Brandschutzhelfer benötigt.
Je nach Branche, Schichtbetrieb oder erhöhter Brandgefährdung kann jedoch eine höhere Anzahl erforderlich sein.
Vorteile der Ausbildung
Die Ausbildung von Brandschutzhelfern bietet Unternehmen viele Vorteile:
- Mehr Sicherheit für Mitarbeitende
- Schnellere Reaktion im Brandfall
- Vermeidung größerer Schäden
- Erfüllung gesetzlicher Vorgaben
- Stärkung des Sicherheitsbewusstseins im Unternehmen
Die BENSER GmbH bietet praxisnahe Schulungen für Brandschutzhelfer an. Die Teilnehmenden lernen nicht nur die Theorie, sondern trainieren auch den sicheren Umgang mit Feuerlöschern direkt in praktischen Übungen.
Vorteile der Schulung bei der BENSER:
- Erfahrene Ausbilder
- Praxisorientierte Ausbildung
- Schulungen nach aktuellen Vorschriften
- Flexible Termine für Unternehmen
- Individuelle Betreuung
Fazit
Brandschutzhelfer leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit im Unternehmen. Sie helfen dabei, Menschen zu schützen und Schäden zu verhindern. Mit einer professionellen Ausbildung bei der BENSER GmbH erfüllen Unternehmen nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern investieren aktiv in Sicherheit und Verantwortung.

Flucht- und Rettungspläne ArbStättV und ISO 23601 - 22.04.2026
Flucht- und Rettungsplan: Mehr als nur ein Schild an der Wand
Haben Sie beim Betreten eines Bürogebäudes oder Hotels schon einmal den grünen Plan im Flur betrachtet?
Was oft wie eine einfache Skizze wirkt, kann im Ernstfall entscheidend sein und Mitarbeitern sowie Besuchern den sicheren Weg ins Freie weisen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, warum Flucht- und Rettungspläne nach der ISO 23601 unverzichtbar sind und worauf bei ihrer Erstellung zu achten ist.
Wann ist ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich?
Die Pflicht zur Erstellung ergibt sich in Deutschland insbesondere aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie der ASR A2.3. Ein Flucht- und Rettungsplan ist insbesondere dann erforderlich, wenn:
- die Räumlichkeiten unübersichtlich sind,
- sich viele ortsfremde Personen (z. B. Kunden oder Gäste) im Gebäude aufhalten,
- erhöhte Brandgefahren bestehen oder
- komplexe Fluchtwegführungen vorhanden sind.
Die fünf Säulen eines normgerechten Plans
Damit ein Plan den Anforderungen der ISO 23601 entspricht und im Ernstfall zuverlässig unterstützt, muss er bestimmte Kriterien erfüllen:
1. Lagerichtige Darstellung
Der Plan muss so ausgerichtet sein, dass „links“ auf dem Plan auch „links“ für den Betrachter bedeutet. Die Standortmarkierung „Sie sind hier“ bildet dabei den zentralen Orientierungspunkt.
2. Einheitliche Symbole
Es dürfen ausschließlich Sicherheitszeichen nach ISO 7010 verwendet werden. Dadurch können Personen unabhängig von ihrer Sprache Fluchtwege, Notausgänge und Brandschutzeinrichtungen sofort erkennen.
3. Normgerechte Farbgebung
Rettungswege werden grundsätzlich in Grün dargestellt, Brandschutzeinrichtungen in Rot. Die Anforderungen an die Farbgebung sind in der ISO 23601 festgelegt.
4. Verhaltensregeln
Kurze und prägnante Anweisungen für den Brandfall sowie für Notfälle und Unfälle sollten Bestandteil jedes Plans sein.
5. Aktualität
Ein veralteter Plan kann im Ernstfall gefährlich werden. Nach Umbauten, geänderten Fluchtwegen oder der Verlagerung von Brandschutzeinrichtungen muss der Plan unverzüglich angepasst werden.
Häufige Fehler in der Praxis
In vielen Betrieben finden sich Flucht- und Rettungspläne, die zwar gut gemeint sind, ihre Funktion jedoch nur eingeschränkt erfüllen. Zu den häufigsten Fehlern zählen:
- Zu kleine Darstellung: Der Maßstab muss so gewählt werden, dass der Plan auch bei schlechten Lichtverhältnissen gut lesbar bleibt. Häufig wird hierfür das Format DIN A3 verwendet.
- Überladung: Zu viele architektonische Details lenken von den sicherheitsrelevanten Informationen ab.
- Falsche Positionierung: Pläne sollten dort angebracht werden, wo sich Personen orientieren, beispielsweise an Treppenaufgängen, in Fluren oder in der Nähe von Aufzügen.
Fazit
Ein Flucht- und Rettungsplan ist kein lästiges Bürokratie-Objekt, sondern aktiver Personenschutz. Er gibt im Chaos eines Alarms Orientierung und Sicherheit.
Wann wurden Ihre Pläne das letzte Mal geprüft? Gemäß ASR A2.3 sollten diese mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen kontrolliert werden.
Sprechen Sie uns an, zusätzlich zu der Erstellung der Pläne bieten wir auch einen Montageservice an, so dass auch der richtige Plan an der richtigen Stelle ausgehangen ist!

Brandschutz - 27.03.2026
Lebenswichtig oder nur Papierkram?
Warum Ihre Feuerwehrpläne alle 2 Jahre auf den Prüfstand müssen
Feuerwehrpläne in NRW nach DIN 14095: Warum kleine Änderungen große Folgen haben können
„Bei uns hat sich doch gar nichts verändert!“ – diesen Satz hört das Team der BENSER GmbH regelmäßig, wenn es um die Aktualisierung von Feuerwehrplänen geht. Für viele Betreiber scheint sich am Gebäude kaum etwas verändert zu haben. Im Ernstfall können jedoch bereits kleine bauliche oder technische Anpassungen erhebliche Auswirkungen auf den Feuerwehreinsatz haben.
Als Spezialist für Feuerwehrpläne nach DIN 14095 in NRW unterstützt die BENSER GmbH Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Betreiber dabei, ihre Feuerwehrpläne stets auf dem aktuellen Stand zu halten und normgerecht zu erstellen.
Warum sind aktuelle Feuerwehrpläne nach DIN 14095 so wichtig?
Feuerwehrpläne dienen den Einsatzkräften als unverzichtbare Orientierungshilfe. Bereits während der Anfahrt verschaffen sie der Feuerwehr einen Überblick über das Objekt und ermöglichen eine schnelle Einsatzplanung.
Ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 enthält unter anderem Informationen zu:
- Gebäudezugängen und Feuerwehrzufahrten
- Rettungs- und Angriffswegen
- Brandabschnitten
- Löschwasserentnahmestellen
- Brandmelde- und Löschanlagen
- Technischen Abschalteinrichtungen
- Gefahrstoffbereichen
- Besonderen Risiken im Gebäude
Sind diese Informationen nicht aktuell, kann dies die Orientierung erschweren und wichtige Maßnahmen verzögern.
Kleine Änderungen – große Auswirkungen
In der Praxis erlebt die BENSER GmbH immer wieder, dass vermeintlich kleine Veränderungen nicht in den Feuerwehrplan übernommen wurden. Dazu gehören beispielsweise:
- neue Zwischenwände oder Anbauten
- geänderte Raumaufteilungen
- neue Produktionsanlagen
- zusätzliche Gefahrstofflager
- veränderte Flucht- und Rettungswege
- neue Feuerwehrzufahrten
Was im täglichen Betrieb kaum auffällt, kann die Feuerwehr im Einsatz wertvolle Zeit kosten.
Photovoltaikanlagen – ein aktuelles Beispiel
Ein besonders häufiges Beispiel ist die Nachrüstung von Photovoltaikanlagen.
Viele Unternehmen investieren heute in erneuerbare Energien. Für die Feuerwehr entstehen dadurch jedoch neue Gefahren:
- Elektrische Spannung: Leitungen können auch nach dem Abschalten der Hauptstromversorgung unter Spannung stehen.
- Veränderte Löschtaktik: Dachflächen können nur eingeschränkt betreten werden.
- Zusätzliche Dachlast: Das Brandverhalten des Gebäudes verändert sich.
Die BENSER GmbH empfiehlt daher, jede neu installierte Photovoltaikanlage zeitnah im Feuerwehrplan nach DIN 14095 zu dokumentieren.
Wann sollte ein Feuerwehrplan aktualisiert werden?
Eine Aktualisierung empfiehlt sich immer dann, wenn sich relevante Änderungen ergeben – beispielsweise durch:
- bauliche Veränderungen
- Nutzungsänderungen
- neue Brandschutzeinrichtungen
- Änderungen bei Gefahrstoffen
- neue Ansprechpartner
- technische Umbauten
Auch ohne größere Baumaßnahmen sollte regelmäßig geprüft werden, ob der Feuerwehrplan noch den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.
Feuerwehrpläne in NRW – fachgerecht durch die BENSER GmbH
Die BENSER GmbH erstellt und aktualisiert Feuerwehrpläne nach DIN 14095 für Unternehmen, Industrieanlagen, Logistikzentren, Pflegeeinrichtungen, öffentliche Gebäude und Gewerbebetriebe in ganz Nordrhein-Westfalen.
Dabei übernehmen wir:
- Erstellung neuer Feuerwehrpläne
- Überarbeitung bestehender Pläne
- Objektbegehungen und Bestandsaufnahme
- Abstimmung mit Behörden und Feuerwehr
- normgerechte Ausführung nach DIN 14095
- Unterstützung bei baulichen und technischen Änderungen
Durch unsere Erfahrung im vorbeugenden Brandschutz entstehen Feuerwehrpläne, die den Anforderungen der Feuerwehren entsprechen und im Einsatz einen echten Mehrwert bieten.
Fazit
Ein Feuerwehrplan ist kein Dokument, das nach der Erstellung dauerhaft unverändert bleibt. Gebäude entwickeln sich weiter – und mit ihnen auch die Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz.
Die BENSER GmbH unterstützt Unternehmen in ganz Nordrhein-Westfalen dabei, ihre Feuerwehrpläne nach DIN 14095 aktuell, normgerecht und einsatzgerecht zu halten. So schaffen Sie die Grundlage für schnelle Entscheidungen im Ernstfall und erfüllen gleichzeitig die Anforderungen von Behörden, Feuerwehren und Versicherungen.
Sie möchten Ihren Feuerwehrplan prüfen oder neu erstellen lassen?
Die Experten der BENSER GmbH beraten Sie gerne persönlich und begleiten Ihr Projekt von der Bestandsaufnahme bis zum fertigen Feuerwehrplan nach DIN 14095.

